Diese Texte hat eine KI aus der amtlichen Niederschrift der Sitzung erstellt. Vor der Veröffentlichung hat ein Mensch sie gelesen. Im Zweifel gilt die Niederschrift.
Spielarena 12+: Ausschuss empfiehlt Zustimmung zur Planung
Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat dem Rat empfohlen, der vorgestellten Planung für die Spielarena 12+ grundsätzlich zuzustimmen. Das Beratungsergebnis lautete 4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen. Die endgültige Entscheidung liegt beim Rat.
Der Ausschussvorsitzende Jens Tiemann fasste zunächst den bisherigen Entwicklungsablauf zusammen. Bürgermeister Torsten Buller informierte über mögliche Förderoptionen. Anschließend stellte ein Vertreter des beauftragten Ingenieurbüros die geplanten Anlagen und die Fördermöglichkeiten anhand einer Präsentation vor und stand für Fragen zur Verfügung. Er betonte, dass die Baumaßnahmen grundsätzlich nach ökologischen Grundsätzen erfolgen, mit Erhalt vorhandener Bäume und weiteren Anpflanzungen.
Aus der Präsentation, die der Niederschrift beiliegt, ergibt sich der Umfang des Vorhabens: Geplant sind unter anderem ein Skatepark, ein Dirt Track für Fahrräder, ein Ninja Parcours, Calisthenics-Geräte, ein Basketballbereich, Aufenthaltsflächen sowie Pflanz- und Ansaatflächen. Die Kostenberechnung weist eine Gesamtsumme von 882.263,03 Euro brutto aus.
Für die Finanzierung sind mehrere Fördertöpfe im Blick. Aus der Struktur- und Dorfentwicklung liegt eine positive Rückmeldung über 250.000 Euro bei einem Fördersatz von 70 Prozent vor. Beim Programm LEADER Tecklenburger Land gilt das Vorhaben als grundsätzlich förderfähig, eine Einreichung ist zur Sitzung am 18.09.2026 vorgesehen. Für das EFRE-Programm Grüne Infrastruktur gab es zunächst eine negative Rückmeldung; ein Abstimmungstermin vor Ort war für den 25.06. angesetzt. In der Aufstellung des Büros ergibt sich bei Ausschöpfung der drei kalkulierten Fördermodule ein Eigenanteil der Gemeinde von insgesamt 271.312,71 Euro.
Tagesordnungspunkt 3 · Niederschrift
Dieselbe Sache in anderen Sitzungen: Gesellschafts-, Kultur- und Sportausschuss, 11. Juni 2026 · Rat der Gemeinde Ladbergen, 16. Juli 2026
Bessere Busanbindung zum FMO und nach Kattenvenne: Brief an den Landrat
Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat einstimmig beschlossen, den Bürgermeister zu beauftragen, ein Schreiben an den Landrat des Kreises Steinfurt zu senden und weitere Gespräche mit dem Kreis sowie den dortigen Fraktionen vorzubereiten.
Grundlage ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Ausschussmitglied Sandra Blumenthal-Balsbering vorstellte und erläuterte. Der Antrag wurde von allen Ausschussmitgliedern grundsätzlich als sehr gelungen gesehen.
In dem beiliegenden Schreiben geht es um die RVM-Linie 140, die Ladbergen mit dem Flughafen Münster/Osnabrück und dem Bahnhof Kattenvenne verbindet. Auf der Linie fährt überwiegend ein Kleinbus, der zweistündlich verkehrt und nur morgens und abends zum Stundentakt verdichtet wird. Dieser wechselnde Takt wird als Hauptgrund dafür genannt, dass die Linie kaum genutzt wird. Gefordert werden ein durchgängiger Stundentakt während der Betriebszeiten, eine eindeutige Liniennummer – bislang tragen auch Schulbuslinien nach Lengerich, Tecklenburg und Saerbeck die Nummer 140 –, digitale Hinweistafeln an den Haltestellen im Ortszentrum und eine bessere Information der Bürgerschaft.
Das Schreiben verweist zudem darauf, dass Ladbergen keinen Bahnanschluss hat und die Fahrt vom Ortszentrum zum Münsteraner Hauptbahnhof über die Linie R51 eine Stunde und fünf Minuten dauert. Die Einrichtung eines Bürgerbusses wird darin verworfen, unter anderem weil dafür 35 bis 40 Ehrenamtliche nötig wären.
Tagesordnungspunkt 4 · Niederschrift
Dieselbe Sache in einer anderen Sitzung: Rat der Gemeinde Ladbergen, 16. Juli 2026
Wendende Lastwagen auf der Saerbecker Straße kommen in die Verkehrsschau
Ausschussmitglied Sandra Blumenthal-Balsbering berichtete, dass sie von einem Einwohner auf die Lage an der Saerbecker Straße angesprochen worden sei. Trotz des bestehenden Durchfahrtsverbots für Lkw fahren aus Richtung B 475 kommend regelmäßig schwere Fahrzeuge in die Straße ein. Weil das Verbot häufig zu spät erkannt wird, kommt es vermehrt zu gefährlichen Wendemanövern auf der Straße oder in den angrenzenden Einmündungen.
Sie fragte, ob weitere Maßnahmen geplant sind. Die Verwaltung teilte mit, dass der Kreis Steinfurt die Beschilderung bereits ausgeweitet hat. Der Sachverhalt soll im Rahmen der Verkehrsschau Anfang Juli erneut vorgetragen werden.
Tagesordnungspunkt 5.1 · Niederschrift
Alte Buswartehäuschen bleiben stehen
Ausschussmitglied Niklas Ehmann erkundigte sich, ob die älteren Buswartehäuschen – als Beispiel nannte er die Lengericher Straße – im Zuge des barrierefreien Umbaus der Bushaltestellen durch neue Modelle ersetzt werden.
Die Verwaltung antwortete, dass die alten Wartehäuschen bleiben und gesäubert werden. Neue Wartehäuschen seien nicht förderfähig, wenn an einer Haltestelle bereits ein Häuschen vorhanden ist. Wegen der hohen Kosten werde daher auf eine Erneuerung verzichtet.
Tagesordnungspunkt 5.2 · Niederschrift
Einwohnerfrage zu Ausgleichspflanzungen für alte Bäume
In der Einwohnerfragestunde wurde gefragt, inwiefern die Gemeinde bei der Planung von Ausgleichspflanzungen berücksichtigt, dass nach einer Studie der TU Dresden aus dem Jahr 2023 rund 400 Jungbäume nötig sind, um die Umweltleistung eines alten Baumes zu ersetzen. Die Studie vergleicht dabei einen Altbaum mit 20 Metern Kronendurchmesser mit Jungbäumen mit einem Meter Kronenbreite.
Die schriftliche Antwort der Klimaschutzbeauftragten der Gemeinde, Alexandra Kattmann, ist der Niederschrift beigefügt. Danach bemisst die Gemeinde Ausgleichsmaßnahmen nach den geltenden naturschutzrechtlichen Vorgaben, anerkannten Kompensationsmodellen und den Festsetzungen der Unteren Naturschutzbehörde; herangezogen werden das Osnabrücker oder das NRW-Kompensationsmodell. Beide Modelle staffeln die Zahl der Ersatzpflanzungen nach dem Stammdurchmesser des gefällten Baumes und verlangen bei besonders großen Bäumen eine zusätzliche Abstimmung mit der Naturschutzbehörde.
Aktuelle Forschungsergebnisse lieferten fachliche Erkenntnisse, seien für das Verwaltungshandeln aber nicht unmittelbar rechtlich verbindlich; Kommunen könnten den Umfang der Kompensation nicht eigenständig anhand einzelner Studien festlegen. Unabhängig davon gelte der Vermeidungsgrundsatz des Bundesnaturschutzgesetzes: Wer einen Eingriff verursacht, muss zumutbare Alternativen prüfen, und Vermeidung hat Vorrang vor Ausgleich.
Tagesordnungspunkt 2 · Niederschrift