Diese Texte hat eine KI aus der amtlichen Niederschrift der Sitzung erstellt. Vor der Veröffentlichung hat ein Mensch sie gelesen. Im Zweifel gilt die Niederschrift.
Resolution für Videoüberwachung: Ausschuss empfiehlt Vorstoß beim Land
Der Haupt-, Finanz-, Wirtschaftsförderungs- und Digitalausschuss hat mit 9 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme eine Resolution zur offenen Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume befürwortet. Der Beschlussvorschlag richtet sich an den Rat der Gemeinde Ladbergen, der die Resolution beschließen und den Bürgermeister beauftragen soll, sie dem Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen, der zuständigen Landesministerin bzw. dem zuständigen Landesminister sowie den örtlichen Landtagsabgeordneten zu übermitteln.
Inhaltlich fordert die Resolution, das Ordnungsbehördengesetz NRW zu ändern und eine Ermächtigungsnorm aufzunehmen: Kommunale Ordnungsbehörden sollen öffentlich zugängliche Räume offen mit Kameras überwachen dürfen, wenn dies zur Gefahrenabwehr oder zur Wahrung öffentlicher Interessen erforderlich und verhältnismäßig ist. Derzeit fehlt den Gemeinden in NRW eine solche Rechtsgrundlage.
Die Resolution nennt Bedingungen: Die Befugnis soll nur bei klar definierten Voraussetzungen greifen, etwa bei wiederholten Gefahrenlagen oder erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit. Datenschutzvorgaben nach DSGVO und Landesdatenschutzrecht sollen verbindlich eingehalten werden. Zudem enthält die Resolution einen ausformulierten Gesetzesvorschlag aus vier Absätzen, der sich an bestehenden Regelungen in Rheinland-Pfalz und Bayern orientiert. Danach müsste eine Videoüberwachung erkennbar gemacht werden, und die Aufnahmen wären spätestens zwei Wochen nach der Erhebung zu löschen, sofern sie nicht zur Verfolgung von Straftaten oder erheblichen Ordnungswidrigkeiten benötigt werden.
Der Bürgermeister hatte die Situation vor der Abstimmung kurz erläutert.
Tagesordnungspunkt 3 · Niederschrift
Dieselbe Sache in einer anderen Sitzung: Rat der Gemeinde Ladbergen, 16. Juli 2026
Gemeinde will dem Netzwerk #sicherimDienst beitreten
Der Ausschuss hat einstimmig beschlossen, die Verwaltung mit einem Antrag auf Beitritt zum Netzwerk #sicherimDienst zu beauftragen. Grundlage war ein Antrag der SPD-Fraktion.
Christoph Korte erläuterte den Antrag seiner Fraktion vor der Abstimmung. Anschließend ließ Bürgermeister Torsten Buller über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Tagesordnungspunkt 4 · Niederschrift
Neue Führung der Freiwilligen Feuerwehr bestellt
Der Ausschuss hat einstimmig die Leitung der Freiwilligen Feuerwehr Ladbergen bestellt. Gemeindebrandinspektor Andreas Keuer wird Leiter, Brandinspektor Torsten Schröer sein Stellvertreter.
Tagesordnungspunkt 5 · Niederschrift
Mehrausgaben 2025: rund 705.000 Euro über Plan
Der Ausschuss hat einstimmig den über- und außerplanmäßigen Aufwand sowie die entsprechenden Auszahlungen für das Jahr 2025 und für das erste Quartal 2026 befürwortet; die abschließende Genehmigung liegt beim Rat der Gemeinde Ladbergen. Gemeint sind Ausgaben, die im Haushaltsplan nicht oder nicht in dieser Höhe vorgesehen waren.
In der Ergebnisrechnung 2025 summieren sich die Überschreitungen auf 704.861,79 Euro. Der größte Einzelposten ist eine Einzelwertberichtigung auf Steuern mit 484.169,25 Euro. Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden 92.660,97 Euro mehr aufgewendet als geplant, für Beihilferückstellungen 48.997,00 Euro. Bei der Kläranlage entstanden 30.863,33 Euro Mehraufwand, unter anderem durch Planungskosten für den Generalentwässerungsplan, eine verlängerte Abwassermesskampagne wegen fehlendem Regen sowie gestiegene Kosten für Klärschlammabfuhr und Chemikalien. Die Unterhaltung der Beleuchtungsanlagen lag um 10.460,27 Euro über dem Ansatz.
In der Finanzrechnung 2025 betragen die Überschreitungen insgesamt 257.209,45 Euro. Darunter fallen 45.745,52 Euro für einen Vergleich in einem Rechtsstreit samt Anwaltskosten, 25.000,00 Euro für ein Darlehen an den TSV auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 10.04.25, 19.237,66 Euro für den Radweg Kattenvenner Straße, 17.496,01 Euro für den Umbau des DRK-Kindergartens "Die kleinen Strolche", 9.015,54 Euro für die Optimierung am Dorfteich einschließlich Wasserstandssensor und 3.932,34 Euro für den Umbau des Soccer-Courts an der Grundschule.
Für das erste Quartal 2026 fiel eine einzige Überschreitung an: 861,30 Euro höhere Beiträge an die Wasserunterhaltungsverbände.
Tagesordnungspunkte 6, 7 · Niederschrift
Vergabeentscheidungen künftig beim Bürgermeister
Der Ausschuss hat die Neufassungen von Hauptsatzung, Zuständigkeitsordnung und Geschäftsordnung des Rates befürwortet. Der Beschluss über die Satzungen selbst liegt beim Rat der Gemeinde Ladbergen.
Hauptsatzung und Geschäftsordnung wurden jeweils einstimmig befürwortet. Bei der Zuständigkeitsordnung fiel das Ergebnis anders aus: 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen.
Inhaltlich geht es dabei um die Zuständigkeit für Auftragsvergaben. Die Zuständigkeitsordnung wird um § 5 Nr. 11 ergänzt: "Vergabeentscheidungen trifft der Bürgermeister unter Berücksichtigung des rechtlich vorgeschriebenen Vergabeverfahrens." Passend dazu wird § 10 Abs. 2 Buchst. b der Hauptsatzung neu gefasst und erfasst künftig "Verträge, die auf der Grundlage einer Vergabeentscheidung geschlossen werden".
Henri Eggert von der Verwaltung erläuterte die Änderungen in allen drei Regelwerken. Für Fragen im Bereich Vergabe stand die Gemeindeangestellte Sarah Dieckmann zur Verfügung.
Tagesordnungspunkte 8.1, 8.2, 8.3 · Niederschrift
Dieselbe Sache in einer anderen Sitzung: Rat der Gemeinde Ladbergen, 16. Juli 2026
IT-Dienstleister im Münsterland: Verwaltung soll den Prozess begleiten
Der Ausschuss hat einstimmig beschlossen, das Gutachten zur Intensivierung der Zusammenarbeit der kommunalen IT-Dienstleister im Münsterland zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung zu beauftragen, den Prozess der Weiterentwicklung der IT-Landschaft im Münsterland und in Nordrhein-Westfalen aktiv zu begleiten und regelmäßig zu berichten.
Henri Eggert von der Verwaltung stellte den Sachverhalt anhand einer Präsentation vor. Danach liegen seit dem 13.10.2025 zwei Gutachten vor, ein Organisationsgutachten und ein Rechtsgutachten. Ein politisches Lenkungsgremium ist eingerichtet, in dem die kommunalen Spitzenverbände und IT-Dienstleister das Münsterland vertreten. Für eine zentrale kommunale IT-Anstalt des öffentlichen Rechts in NRW liegt ein Errichtungsgesetz-Entwurf vor; der Zeitplan sieht die Einbringung in den Landtag im September 2026 vor. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich auf einen Abschluss bis 2040 verpflichtet.
Als Gründe für die Konsolidierung nennt die Präsentation steigende Kosten der IT-Dienstleister – allein in den vergangenen fünf Jahren um rund 17 Prozent –, den Fachkräftemangel mit 140.000 fehlenden IT-Fachkräften im öffentlichen Dienst bis 2030 sowie Anforderungen aus Cloud, KI und Cybersicherheit. Gleichzeitig verzeichnet die Darstellung Skepsis: Der Gesetzentwurf sei politisch umstritten, die Finanzierung unklar, und in NRW gebe es mehr als 50 IT-Dienstleister mit heterogenen Interessen.
Das vom Gutachter empfohlene Zielbild sieht vor, dass Kreis Steinfurt, KAAW und Stadt Münster Träger einer gemeinsamen Betriebsorganisation werden und ihre Betriebsleistungen schrittweise bündeln.
Tagesordnungspunkt 10 · Niederschrift
Antworten zu Parken und Verkehrssicherheit
Der Bürgermeister beantwortete drei Anfragen, die aus der Ausschusssitzung vom 19.03.2026 offen waren.
Auf dem Parkstreifen bei Raiffeisen werden künftig Schilder angebracht. Dort dürfen dann ausschließlich Pkw parken, Lkw nicht mehr.
Zum gewünschten Verkehrsspiegel im Bereich Zur Woote teilte er mit, dass das Tempo im gesamten Bereich bereits auf 50 km/h reduziert ist. Ein Spiegel im Außenbereich sei erlaubt, jedoch wäre die Gemeinde Ladbergen im Fall eines Unfalls haftbar, da ein Verkehrsspiegel kein offizielles Verkehrszeichen ist. Es gelte § 1 StVO: Die Verkehrsteilnehmer müssen sich den Gegebenheiten anpassen und aufmerksam sein.
Im Kreuzungsbereich Saerbecker Straße/Waldseestraße/Zur Woote ist der Abschnitt vom Ortsausgangsschild vor der Brücke bis zur Kläranlage auf Tempo 70 reduziert. Zusätzlich werden die Eigentümer angeschrieben, dass Büsche, Hecken und Bäume geschnitten werden müssen, um die Einsicht zu gewährleisten.
Tagesordnungspunkte 11.1, 11.2, 11.3 · Niederschrift