Diese Texte hat eine KI aus der amtlichen Niederschrift der Sitzung erstellt. Vor der Veröffentlichung hat ein Mensch sie gelesen. Im Zweifel gilt die Niederschrift.
Neues Wohngebiet „In der Laake“: Ausschuss lehnt Verbot von PVC-Zäunen ab
Der Planungs- und Bauausschuss hat die Entwürfe für das geplante Wohngebiet „In der Laake“ beschlossen und die nächste Beteiligungsrunde freigegeben. Betroffen sind zwei parallel laufende Verfahren: die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes, mit der eine rund zwei Hektar große Ackerfläche südwestlich der Ortslage von „Fläche für Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ umgewidmet wird, sowie die 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 31, die die konkreten Bauvorschriften festlegt.
Vor der Abstimmung regte Joachim Reiß von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an, in den textlichen Festsetzungen zu ergänzen, dass bei Einfriedungen auf PVC-Geflecht verzichtet wird. Nach kurzer Diskussion stimmte der Ausschuss über diesen Antrag ab: Er wurde mit 2 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie der Entwurf des Bebauungsplanes wurden anschließend mit 8 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen. Dem Flächennutzungsplan-Entwurf stimmte der Ausschuss einstimmig zu; dabei wurde der Aufstellungsbeschluss vom 26.03.2026 um zwei weitere Grundstücke erweitert.
In den Stellungnahmen der Behörden spielte der Bodenschutz eine größere Rolle: Der Geologische Dienst NRW stufte den Eingriff in die dort vorhandenen Plaggenesche – Böden mit einem mächtigen humosen Oberboden und Archivfunktion – als erheblich ein. Die Verwaltung hält dem entgegen, dass weniger wertvolle Böden in Ladbergen für eine umfangreiche Wohnbauflächenentwicklung derzeit nicht ausreichend verfügbar seien und Innenentwicklung allein den Wohnraumbedarf nicht decken könne. Der Wohnraumverfügbarkeit wurde daher der Vorrang eingeräumt; die Kompensationsberechnung wird angepasst.
Tagesordnungspunkte 3, 4 · Niederschrift
Wird wieder beraten: Rat der Gemeinde Ladbergen, 15. Oktober 2026
Satzung für dichtere Bebauung an der Lessingstraße beschlossen
Der Planungs- und Bauausschuss hat die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sandtoschlag“ einstimmig als Satzung beschlossen. Damit ist das Verfahren für den rund 0,25 Hektar großen Bereich südlich der Lessingstraße abgeschlossen.
Die Änderung erlaubt auf den betroffenen Grundstücken eine dichtere Bebauung als bisher: Die Grundflächenzahl steigt von 0,3 auf 0,4, die Geschossflächenzahl von 0,3 auf 0,8, und statt der bislang zwingenden Eingeschossigkeit sind künftig zwei Vollgeschosse möglich. Damit wird auch eine Hinterliegerbebauung auf den vergleichsweise großen Grundstücken möglich. Die Baugrenze zur Lessingstraße bleibt bei fünf Metern Abstand.
Gleichzeitig verliert die Örtliche Bauvorschrift „Gausebreede/Sandtoschlag“ von 1988 für diesen Bereich ihre Gültigkeit. Die aus heutiger Sicht wichtigen Gestaltungsvorgaben – etwa zu Dachform, Firsthöhe und Einfriedungen – stehen nun direkt im Bebauungsplan.
Tim Lutterbei wies darauf hin, dass die Vorlage einen Fehler enthielt: Punkt 1 der Beschlussempfehlung musste zu „Beschlussfassung über die Anregungen gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB“ geändert werden. Von der Öffentlichkeit war während der Auslegung vom 20.07. bis 21.08.2026 keine Stellungnahme eingegangen.
Tagesordnungspunkt 5 · Niederschrift
Wird wieder beraten: Rat der Gemeinde Ladbergen, 15. Oktober 2026
Pumpwerk „In der Laake“ und Druckrohrleitung werden für rund 2,7 Millionen Euro erneuert
Der Planungs- und Bauausschuss hat der Planung für die Erneuerung des Hauptpumpwerks „In der Laake“ und der Schmutzwasser-Druckrohrleitung zur Kläranlage einstimmig zugestimmt. Ein Vertreter der Emscher Wassertechnik GmbH stellte das Vorhaben sowie den Ausschreibungs- und Genehmigungsstand vor.
Pumpwerk und Leitung sind rund 55 Jahre alt und sanierungsbedürftig. Die bestehende Druckrohrleitung ist rund 1.300 Meter lang und besteht aus Asbestzement; die Fließgeschwindigkeiten sind zu niedrig, was Ablagerungen begünstigt. Eine Automatisierung oder Überwachung gibt es bisher nicht. Das Pumpwerk entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 360 Hektar mit 5.717 angeschlossenen Einwohnern.
Die Arbeiten werden in zwei Paketen beschränkt ausgeschrieben: zuerst die Druckrohrleitung, deren Unterlagen nach der Sitzung ausschreibungsreif sind, Anfang 2027 dann das Pumpwerk mit Maschinen- und Elektrotechnik. Der Baubeginn für die Druckrohrleitung ist für Anfang 2027 vorgesehen. Nach der Kostenberechnung vom März 2026 liegen die Baukosten bei insgesamt rund 2,7 Millionen Euro – gegenüber rund 3,0 Millionen Euro in der Berechnung vom August 2025.
Tagesordnungspunkt 6 · Niederschrift
Wird wieder beraten: Rat der Gemeinde Ladbergen, 15. Oktober 2026
Doppelhaushälften auf den Grundstücken Lengericher Straße / Lönsweg
Der Planungs- und Bauausschuss hat einstimmig festgelegt, dass auf den unbebauten gemeindeeigenen Grundstücken an der Lengericher Straße / Lönsweg im Rahmen der geltenden Außenbereichssatzung Lönsweg Doppelhaushälften errichtet werden sollen.
Tim Lutterbei stellte die Bebauungsmöglichkeiten vor, Daniel Salinga erläuterte die aktuelle Situation und das weitere Vorgehen bei der Vermarktung.
Wie die Grundstücke konkret vermarktet werden, ist noch offen: Darüber soll erst entschieden werden, sobald das beauftragte Verkehrswertgutachten vorliegt.
Tagesordnungspunkt 7 · Niederschrift
Wird wieder beraten: Haupt-, Finanz-, Wirtschaftsförderungs- und Digitalausschuss, 8. Oktober 2026 · Rat der Gemeinde Ladbergen, 15. Oktober 2026
Umbau der Bushaltestellen: fünf fertig, vier in Arbeit
Tim Lutterbei berichtete dem Ausschuss über den Stand des barrierefreien Umbaus der Bushaltestellen. Fünf Haltestellen sind inzwischen fertig umgebaut. Im Bau befinden sich derzeit die Haltestellen „Abzweig Erpenbecker Siedlung“ und „Zur Woote“. Die beiden verbleibenden Haltestellen „Auf dem Rott“ und „Kreisverkehr“ sollen zum Jahreswechsel abschließend ausgebaut werden. Für die Haltestelle „Auf dem Rott“ steht noch eine Rückmeldung des Kreises Steinfurt aus. Joachim Reiß hatte zu Beginn der Sitzung nachgefragt, ob dieser Ausbau tatsächlich noch in diesem Jahr erfolgt.
Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen 1.133.700,00 Euro. Die bewilligte Förderung beläuft sich auf 1.007.100,00 Euro; durch einen neuen Zuwendungsbescheid kamen zusätzliche Fördermittel in Höhe von 220.800,00 Euro hinzu. Für die Bushaltestelle an der Grundschule beträgt die Förderung 70.000,00 Euro.
Christoph Korte fragte, ob die teilweise abgängigen Buswartehallen nach der Umrüstung ebenfalls ausgetauscht werden sollen. Tim Lutterbei erklärte, der Austausch solle schrittweise im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen.
Tagesordnungspunkte 8.1, 8.3, 1 · Niederschrift
Vorschau vom 23. September 2026 — was vor der Sitzung angekündigt war
Diese Kurzfassungen der Drucksachen hat eine KI vor der Sitzung erstellt. Sie beschreiben Vorschläge, nicht Entscheidungen — die stehen oben in den Berichten.
49. Änderung des Flächennutzungsplanes: Entwurf und Offenlage
Der Ausschuss soll dem Rat empfehlen, den Entwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen und ihn öffentlich auszulegen. Der Flächennutzungsplan legt fest, wie Flächen im Gemeindegebiet grundsätzlich genutzt werden sollen. Zugleich soll der Aufstellungsbeschluss vom 26.03.2026 um zwei weitere Grundstücke erweitert werden (Flur 50, Flurstück 1317 und Flur 57, Flurstück 17 teilweise), das Plangebiet würde also etwas größer. Außerdem sollen die Vorschläge zum Umgang mit den Stellungnahmen entschieden werden, die bei der frühzeitigen Beteiligung eingegangen sind; aus der Öffentlichkeit kamen laut Verwaltung keine Anregungen. Die Verwaltung will Einzelheiten in der Sitzung erläutern. Der Rat soll am 15.10.2026 entscheiden.
Bebauungsplan „In der Laake“: Entwurf soll offengelegt werden
Der Ausschuss soll darüber beraten, ob der Entwurf der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 31 „In der Laake“ beschlossen und öffentlich ausgelegt wird. Betroffen sind die Grundstücke Flur 57, Flurstücke 11, 12 und 13. Zuvor sollen die Vorschläge zum Umgang mit den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung beschlossen werden; von Bürgerinnen und Bürgern sind laut Verwaltung keine Anregungen eingegangen. Zur Vorlage gehören unter anderem eine Artenschutzprüfung, ein Schallschutz-Fachbeitrag, ein Bodengutachten und ein wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag. Abschließend beraten soll der Rat am 15.10.2026.
„Sandtoschlag“: Satzungsbeschluss steht an
Für die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sandtoschlag“ soll der letzte Verfahrensschritt folgen: Der Ausschuss soll dem Rat empfehlen, die Änderung als Satzung zu beschließen und damit verbindlich zu machen. Der Entwurf lag vom 20.07.2026 bis einschließlich 21.08.2026 öffentlich aus. Über die in dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen soll zunächst entschieden werden; dazu liegt eine Abwägungstabelle der Verwaltung vor. Die Verwaltung schlägt vor, den Satzungsbeschluss zu fassen. Der Rat soll am 15.10.2026 abschließend beraten.
Pumpwerk „In der Laake“ soll erneuert werden
Ein Vertreter des beauftragten Planungsbüros soll im Ausschuss die Planung für die Erneuerung des Hauptpumpwerks „In der Laake“ samt Schmutzwasser-Druckrohrleitung vorstellen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Planung zustimmt; Lage der Trasse und Details zum Pumpwerk sind in den Plänen zur Vorlage dargestellt. Über die Vergabe der Arbeiten soll im nichtöffentlichen Teil der Sitzung und im Rat am 15.10.2026 entschieden werden. Als Baubeginn ist Januar 2027 vorgesehen, die Bauzeit soll rund zwölf Monate betragen.
Gemeindegrundstücke Lengericher Straße / Lönsweg
Der Ausschuss soll beraten, was auf den sechs gemeindeeigenen Grundstücken an der Lengericher Straße / Lönsweg entstehen darf. Die Verwaltung schlägt vor, beim jetzigen Zuschnitt zu bleiben und Doppelhaushälften festzuschreiben; für Einfamilienhäuser müssten die Flächen neu aufgeteilt und vermessen werden, es blieben dann nur vier oder fünf Grundstücke. Über die Art der Vermarktung soll erst entschieden werden, wenn das im Juni 2026 beim Gutachterausschuss des Kreises Steinfurt beauftragte Verkehrswertgutachten vorliegt; dessen Bearbeitung kann nach Auskunft des Gutachterausschusses bis zu einem Jahr dauern. Der Rat hatte das Thema am 16.07.2026 in die Ausschüsse zurückverwiesen.