Die Sitzung hat am Donnerstag, 8. Oktober 2026, stattgefunden.
Die amtliche Niederschrift ist noch nicht veröffentlicht — das dauert meist zwei bis drei Wochen. Sobald sie da ist, erscheinen hier die Berichte darüber, was entschieden wurde. Bis dahin steht hier, was vor der Sitzung angekündigt war.
Diese Vorschau hat eine KI aus den Drucksachen der Sitzung erstellt, Stand 29. September 2026. Vor der Veröffentlichung hat ein Mensch sie gelesen. Sie beschreibt Vorschläge — entschieden ist noch nichts. Spätere Änderungen an der Tagesordnung sind hier nicht enthalten; im Zweifel gilt die amtliche Tagesordnung.
Hundesteuer soll erhöht werden
Die Verwaltung schlägt vor, die Hundesteuer in Ladbergen anzuheben; der Haupt-, Finanz-, Wirtschaftsförderungs- und Digitalausschuss berät darüber vor, beschließen soll der Rat am 15. Oktober 2026. Begründet wird der Vorschlag damit, dass die Steuersätze seit der geltenden Satzung von 2011 nicht angepasst wurden und im Vergleich mit den Nachbarkommunen weit unter dem Durchschnitt liegen. Die Sätze sollen auf ein „aktuell übliches Niveau" angehoben werden, dazu kommen kleinere redaktionelle Änderungen am Satzungstext. Die genauen Beträge stehen im Entwurf der 4. Änderungssatzung; die Verwaltung will in der Sitzung Einzelheiten erläutern.
Tagesordnungspunkt 3 · Drucksache 107/2026
Bücherei soll für Inhaber der Ehrenamtskarte kostenlos werden
Der Ausschuss berät über eine neue Benutzungs- und Gebührensatzung für die Gemeindebücherei; der Rat soll sie am 15. Oktober 2026 beschließen. Hintergrund ist die Einführung der Ehrenamtskarte in Ladbergen: Für deren Inhaberinnen und Inhaber soll die Jahresbenutzungsgebühr künftig 0,00 Euro betragen, die Nutzung der Bücherei also kostenlos sein. Zugleich sollen kleinere redaktionelle Änderungen am Satzungstext vorgenommen werden.
Tagesordnungspunkt 4 · Drucksache 109/2026
Gemeindegrundstücke an der Lengericher Straße / Lönsweg
Für die sechs unbebauten gemeindeeigenen Grundstücke an der Lengericher Straße / Lönsweg schlägt die Verwaltung vor, dort Doppelhaushälften festzuschreiben. Die geltende Außenbereichssatzung Lönsweg lässt auch Einfamilienhäuser zu; dafür müssten die Grundstücke jedoch neu aufgeteilt und vermessen werden, es könnten dann nur vier oder fünf Grundstücke angeboten werden. Über die Art der Vermarktung soll erst entschieden werden, wenn das im Juni 2026 beim Gutachterausschuss des Kreises Steinfurt beauftragte Verkehrswertgutachten vorliegt – laut Auskunft des Gutachterausschusses kann die Bearbeitung bis zu ein Jahr dauern. Der Rat hatte das Thema im Juli 2026 in die Ausschüsse zurückverwiesen; beschließen soll er am 15. Oktober 2026.
Tagesordnungspunkt 5 · Drucksache 90/2026 2. Ergänzung
Bisher dazu: Planungs- und Bauausschuss, 1. Oktober 2026
Öffentlicher Teil, Stand 29. September 2026.